Merkblatt · 28. August 2026

Register in München oder in Alicante

Jonas Rehberg · Gebiet des Schutzes

Fachwerkhäuser und ein Platz in einer europäischen Altstadt
Der Absatzort entscheidet über das Register, nicht die Größe des Briefkopfs.

Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Marke schützt in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Unionsmarke, angemeldet beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum in Alicante, gilt einheitlich in allen Mitgliedstaaten. Beide leben zehn Jahre und lassen sich verlängern. Sie sind keine zwei Namen für denselben Schutz.

Für eine Konditorei, die in Werder und Potsdam verkauft und keine Ware über die Grenze schickt, ist die deutsche Marke der passende Rahmen. Die Amtsgebühr ist überschaubar, das Verfahren läuft auf Deutsch, und ein älteres Zeichen in einem anderen Mitgliedstaat berührt die Eintragung nicht. Wer denselben Namen auf Verpackungen in mehreren Ländern führt, stößt mit der deutschen Marke an eine Grenze: der Schutz endet an der Staatsgrenze, auch wenn der Lkw weiterfährt.

Der einheitliche Charakter

Die Unionsmarke steht und fällt als Ganzes. Ein absolutes Hindernis oder ein älteres Recht in einem einzigen Mitgliedstaat kann die gesamte Anmeldung zu Fall bringen. Deshalb recherchieren wir vor einer Unionsmarke breiter als vor einer deutschen Anmeldung. Ein beschreibendes Wort, das im Deutschen harmlos klingt, kann im Italienischen oder Französischen eine Sachangabe sein. Diese Prüfung gehört in den Auftrag, sobald Alicante im Raum steht, und sie verschiebt das Honorar gegenüber der reinen DPMA-Anmeldung.

Umwandlung und Zeitrang

Scheitert die Unionsmarke, lässt sie sich unter bestimmten Voraussetzungen in nationale Anmeldungen umwandeln, die den Anmeldetag behalten. Das ist ein Rettungsweg, kein Ersatz für die vorherige Recherche. Wer schon eine deutsche Marke hat und später die Union anmeldet, kann den Zeitrang der deutschen Marke in Anspruch nehmen, wenn die Waren sich decken und die deutsche Marke danach aufgegeben wird. Diesen Schritt setzen wir nur, wenn die Aktenzeichen und die Verzeichnisse wirklich übereinstimmen.

Sprache, Gebühr, Auftrag

Die Verfahrenssprache einer Unionsmarke wählen wir mit dem Mandanten. Die Amtsgebühren folgen der jeweils gültigen Gebührenordnung des EUIPO und werden vor der Einreichung in der Honorarvereinbarung beziffert, getrennt vom Honorar der Kanzlei. Sie sind höher als die 290 Euro der elektronischen deutschen Anmeldung und lohnen sich, wenn der Absatz das Gebiet auch nutzt. Ein Vorrat an Schutz für Länder, in denen niemand verkauft, bindet Gebühren und erhöht die Zahl möglicher Widersprüche.

In der Brandenburger Straße beginnen die meisten Akten in München, nicht in Alicante. Wer Exportlisten, Messeländer oder fremdsprachige Etiketten mitbringt, bekommt im selben Gespräch die Gegenüberstellung. Beides gleichzeitig anzumelden ist möglich, wenn die Recherche für beide Register gelesen ist. Den Auftrag für die Unionsmarke erteilen Sie ausdrücklich; er steckt nicht stillschweigend in der deutschen Anmeldung.