Lange Galerie einer Bibliothek mit Gewölbe und Leselampen

Ablauf

Acht Stationen bis zur Urkunde.

So läuft eine Markenanmeldung in dieser Kanzlei, wenn das Zeichen beim DPMA eingetragen werden soll. Eine Unionsmarke folgt derselben Sorgfalt, aber einem anderen Amt.

  1. Unterlagen sichten

    Sie schicken den Wortlaut, bei einem Bild die Abbildung, und beschreiben die Waren so, wie sie auf dem Lieferschein stehen. Wir sagen, ob ein Gespräch von 45 Minuten reicht oder die Recherche zuerst kommen muss.

  2. Recherche

    Identische Treffer und ähnliche Zeichen in den naheliegenden Klassen. Der Vermerk nennt, was ein Widerspruch tragen könnte und was nur klingt, ohne die Waren zu berühren.

  3. Klassen festlegen

    Gemeinsam kürzen wir die Liste. Jede Klasse ab der vierten kostet beim Amt 100 € extra und verbreitert die Fläche, auf der ältere Marken liegen. Nach dem Absenden lässt sich die Liste nicht erweitern.

  4. Antrag

    Elektronische Einreichung. Sie erhalten das Aktenzeichen. Die Amtsgebühr von 290 € bei bis zu drei Klassen muss binnen drei Monaten beim DPMA sein. Den Vorschuss auf das Honorar bitten wir vor diesem Schritt an.

  5. Prüfungsbescheid

    Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse, etwa fehlende Unterscheidungskraft. Ältere Marken prüft es in diesem Stadium nicht. Einen Beanstandungsbescheid besprechen wir, bevor geantwortet wird.

  6. Veröffentlichung

    Mit der Veröffentlichung läuft die Widerspruchsfrist von drei Monaten. Inhaber älterer Zeichen können in dieser Zeit angreifen. Wir melden uns, wenn ein Widerspruch eingeht.

  7. Eintragung

    Bleibt der Widerspruch aus oder wird er erledigt, kommt die Urkunde. Zehn Jahre Schutz in Deutschland. Die Benutzung im Verkehr sollten Sie belegen können, sobald die Schonfrist näher rückt.

  8. Verlängerung

    Vor Ablauf der zehn Jahre erinnern wir Mandanten, deren Überwachung oder Anmeldung bei uns liegt. Die Verlängerungsgebühr des Amtes beträgt 750 € bis drei Klassen. Sie ist eine eigene Entscheidung, kein Automatismus.

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