Merkblatt · 12. März 2026

Wann ein Wort als Marke taugt

Lena Hartwig · absolute Schutzhindernisse

Hände, die mit einem Stift auf Papier schreiben
Das Amt liest das Wort zusammen mit den Waren, nicht als isolierten Einfall.

Eine Wortmarke muss die Ware eines Betriebs von der Ware eines anderen unterscheiden. Das klingt schlicht und scheitert im Prüfungsbescheid oft an genau dieser Stelle. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft von Amts wegen die absoluten Schutzhindernisse des § 8 Markengesetz. Ältere Marken Dritter prüft es in diesem Stadium nicht; dazu das gesonderte Merkblatt zur Verwechslungsgefahr.

Fehlt die Unterscheidungskraft, weist das Amt zurück. Das trifft Wörter, die der Verkehr als Sachangabe, als Anpreisung oder als bloße Aufforderung liest. „Frisch“ auf Milch, „Sommer“ auf einem leichten Kleid, „Potsdam“ auf einer Stadtführung: der Leser erfährt etwas über die Ware oder den Ort, nicht über die betriebliche Herkunft. Ein erfundenes Wort wie ein frei gebildeter Name auf derselben Milch kann Herkunft hinweisen, weil es in der Sprache der Ware nichts beschreibt.

Freihaltebedürfnis

Neben der Unterscheidungskraft steht das Freihaltebedürfnis. Beschreibende Angaben sollen den Mitbewerbern erhalten bleiben. Wer Apfelsaft aus der Region keltert, kann „Potsdamer Apfel“ schwer als Marke halten, wenn die Worte nur Frucht und Herkunft nennen. Die Mitbewerber an der Havel müssen dieselben Worte im Etikettentext benutzen dürfen. Eine bildliche Zutat, eine besondere Schreibweise oder ein zusätzlicher Fantasiebegriff kann die Anmeldung tragen, wenn das Gesamtzeichen über die Beschreibung hinausgeht. Ob das reicht, hängt an der konkreten Grafik, nicht an der Hoffnung, das Amt werde großzügig lesen.

Was in der Kanzlei zuerst geschieht

Wir legen das Wort neben die Warenliste. Beschreibt ein Bestandteil die Ware, kennzeichnen wir ihn, bevor der Antrag Geld kostet. Manche Mandanten hängen an dem beschreibenden Wort, weil es auf dem Schild schon steht. Dann prüfen wir, ob eine Wort-Bild-Marke mit eigenständiger Grafik aussichtsreicher ist als das nackte Wort, oder ob der beschreibende Teil im Verzeichnis enger gefasst werden kann. Enger wird nur die Warenliste, nicht die Bedeutung des Wortes selbst: ein beschreibendes Wort wird nicht dadurch schutzfähig, dass man weniger Waren nennt.

Verkehrsdurchsetzung

§ 8 Absatz 3 Markengesetz lässt ein an sich schutzunfähiges Zeichen zu, wenn es sich infolge seiner Benutzung in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat. Dafür braucht es Belege: Umsatz, Dauer der Benutzung, Marktanteil, Werbeaufwand, gelegentlich eine Verkehrsbefragung. Für eine junge Werkstatt in Brandenburg ist dieser Weg selten der erste. Er lohnt, wenn das Zeichen seit Jahren auf Lieferscheinen und Fahrzeugen steht und der Verkehr es bereits als Herkunftshinweis liest. Die Belege sammeln wir, bevor wir den Antrag auf Verkehrsdurchsetzung stützen.

Andere Zeichenformen folgen eigenen Regeln. Eine reine Farbe, ein Geruch oder eine Form, die eine technische Wirkung hat, stoßen auf zusätzliche Hürden. In der täglichen Anmeldung für Handwerk und Manufaktur begegnen uns vor allem Wort und Wort-Bild. Wer unsicher ist, ob der Name beschreibt oder unterscheidet, schickt den Wortlaut und drei Beispielwaren. Daraus wird im Erstgespräch eine klare Empfehlung, ob der Antrag in dieser Form lohnt.