Markenanmeldung
Das Zeichen kommt ins Register, das Verzeichnis bleibt eng.
Lena Hartwig führt Anmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt für Betriebe, die einen Namen, ein Etikett oder ein Bildzeichen schützen lassen wollen. Der Auftrag endet mit der Betreuung des Amtsverfahrens bis zur Eintragung oder bis zu einem Bescheid, der eine eigene Entscheidung verlangt.
Für wen
Manufakturen, Handwerk, Cafés, Weingüter, Vereine und inhabergeführte Firmen mit Sitz oder Absatz in Deutschland. Auch Gründerinnen, deren Produktname schon auf einer Verpackung steht, bevor das Register ihn kennt. Wer nur eine Domain gesichert hat und noch keine Waren benennen kann, bekommt zuerst ein Gespräch über das Verzeichnis, keinen vorschnellen Antrag.
Was Sie in der Hand haben
Eine beim DPMA geführte Anmeldung mit Aktenzeichen, ein abgestimmtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und, wenn das Amt keine Hindernisse sieht und kein Widerspruch eingeht, die Eintragungsurkunde. Schutzdauer zehn Jahre, danach Verlängerung. Der Schutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland, nicht automatisch in der übrigen Europäischen Union.
Enthalten
- Gespräch über Markenform: Wort, Bild oder Wort-Bild
- Recherche auf identische und ähnliche ältere Zeichen in den betroffenen Klassen
- Formulierung des Verzeichnisses nach der Nizza-Klassifikation
- Elektronische Anmeldung, bis zu drei Klassen im Grundhonorar
- Prüfung der Eingangsbestätigung und eines Beanstandungsbescheids
- Hinweis auf die Widerspruchsfrist nach der Veröffentlichung
Nicht in diesem Auftrag
- Unionsmarke beim EUIPO, außer sie wird gesondert erteilt
- Klage vor dem Bundespatentgericht oder den ordentlichen Gerichten
- Design-, Patent- oder Sortenschutz
- Abmahnungen gegen Nachahmer außerhalb eines eigenen Mandats
- Gesellschaftsgründung, Steuer oder Domain-Kauf
Wie der Auftrag läuft
- Wer arbeitet
- Lena Hartwig zeichnet den Antrag. Jonas Rehberg liest die Recherche mit, wenn ältere Zeichen in derselben Klasse liegen.
- Ort
- In der Kanzlei in Potsdam oder schriftlich, wenn die Unterlagen vollständig sind. Termine vor Ort nach Sprechzeit.
- Dauer
- Recherche und Entwurf in der Regel innerhalb von zehn Werktagen nach Freigabe der Warenliste. Zwischen Einreichung und Eintragung vergehen häufig mehrere Monate, länger bei einem Beanstandungsbescheid oder einem Widerspruch Dritter.
- Vorbereitung
- Wortlaut des Zeichens, bei Bildmarken eine druckfähige Abbildung, die Waren in eigenen Worten, das Gebiet der bisherigen Benutzung und Hinweise auf ältere Abmahnungen.
- Grenzen
- Beschreibende Wörter und reine Herkunftsangaben scheitern oft an § 8 MarkenG. Ein älteres Zeichen beseitigt das Amt nicht von sich aus; das zeigt erst die Recherche oder später ein Widerspruch.
- Honorar
- Wortmarke bis drei Klassen ab 680 € zuzüglich Umsatzsteuer. Wort-Bild-Marke ab 860 €. Jede weitere Klasse 140 €. Die elektronische Amtsgebühr des DPMA beträgt 290 € bis drei Klassen, danach 100 € je Klasse. Sie wird erst angefordert, wenn der Antrag fertig ist, und verfällt beim Amt mit der Einreichung.
- Vorschuss
- Vor dem Einreichen 40 Prozent des vereinbarten Honorars. Die Honorarvereinbarung liegt vor dem ersten kostenpflichtigen Schritt schriftlich vor.