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Das Zeichen kurz beschreiben, den Termin nennen, wenn einer passt.
Schriftliche Anfragen beantworten wir an Werktagen in der Regel innerhalb von zwei Tagen. Ein Erstgespräch in der Kanzlei lässt sich meist innerhalb einer Woche legen. Widerspruchsfristen bitte am Telefon nennen, nicht nur im Formular.